Jetzt red i!
Ihre Meinung ist gefragt!
In der Gemeinderatsitzung vom 6.6.2023 prallten die Meinungen des Bürgermeisters und der Wählergemeinschaft Einigkeit zum künftigen Standort der Gemeindekanzlei aufeinander (siehe Protokoll der Gemeinderatssitzung nebst Anlagen)
Soll die Gemeindekanzlei in Alxing bleiben, wenn auch nach einem Umbau des Gebäudes oder soll sie in das neu zu planende Feuerwehrhaus nach Pienzenau umziehen?
Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger sind von großer Bedeutung, um eine informierte Entscheidung zu treffen, die den Bedürfnissen und Wünschen der Gemeinde am besten gerecht wird.
Also: Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Wir sorgen dafür, dass sie gehört wird!
Politik oder Pädagogik?
Der Bürgermeister und die Bildungsbedürfnisse der Kleinsten
Das Ganztagsförderungsgesetz (kurz: GaFöG) ist ein Gesetz, das in Deutschland im Jahr 2021 beschlossen wurde und zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft tritt. Das Gesetz hat das Ziel, die Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder auszubauen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Konkret sieht das Gesetz vor, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder besteht.
Das bedeutet, dass Eltern einen Anspruch darauf haben, dass ihr Kind nach dem regulären Unterricht bis 16 Uhr betreut wird. In so genannten "Randzeiten" (vor 7:30 Uhr und nach 16 Uhr) soll es auch Betreuungsangebote geben, die allerdings nicht verpflichtend sind.
In den Gemeinderatsitzungen vom 6.12.22 und 10.1.23 hat die Gemeinderätin Katharina Dengl darauf aufmerksam gemacht, dass der Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot ab 2026 stufenweise eingeführt wird und dies auch für die Gemeinde Bruck gilt.
Ihre Hinweise wurden vom Ersten Bürgermeister nicht als Anregung zu weiteren Überlegungen aufgenommen.
Mit Schreiben vom 23.4.2023 hat sie daher einen schriftlichen Antrag gestellt auf Behandlung des Themas: „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (Ganztagsförderungsgesetz – GAFöG), der auch Aufnahme in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 2.5.2023 gefunden hat.
In dieser Sitzung hat sich der Erste Bürgermeister mit dem Hinweis, dass er jetzt anderes zu bedenken habe, geweigert sich in diesem Jahr (2023!) mit dem Thema zu beschäftigen und angeregt, dass sich aus dem Gemeinderat eine Arbeitsgruppe bilden solle, die diesbezügliche Vorarbeiten leisten und ihm berichten sollten, wenn es etwas berichtenswertes gibt.
Das ist dann auch geschehen.
Neben der Bereitstellung von geeigneten Räumen stellt jedoch die Gewinnung von Betreuungspersonal für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern eine Herausforderung dar, da qualifiziertes Personal schon lange knapp ist.
Es wäre daher wichtig, dass die Gemeinde sich schon jetzt auf die Suche nach geeignetem Personal für die Betreuung macht, statt ,wie geschehen, zu lamentieren, dass „die Leute immer weniger arbeiten wollen“.
Hat eine Arbeitsgruppe die Möglichkeit z. B. in den lokalen Medien und auf Online-Jobbörsen Anzeigen zu schalten?
NEIN!
Hat eine Arbeitsgruppe Einfluss auf die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, Fortbildungsmöglichkeiten und eine angemessene Vergütung?
NEIN!
Kann sie für bezahlbaren Wohnraum sorgen?
NEIN!
Kann sie interessierten Personen die Möglichkeit bieten, in die Betreuungsarbeit hineinzuschnuppern und so potenzielle Bewerber zu sammeln?
NEIN!
Das alles kann eine Arbeitsgruppe nicht und es ist auch nicht die Aufgabe der Gemeinderäte sich darum zu
kümmern!
Es ist zu hoffen, dass der Bürgermeister sich seiner Verantwortung bewusst wird und erkennt, dass die Investition in die Bildung und Betreuung der Kinder eine Investition in die Zukunft der Gemeinde ist.
Denn letztendlich sind es diese Kinder, die einmal die Gemeinde gestalten werden. Es ist an der Zeit, dass die Prioritäten richtig gesetzt werden. Denn nur so können wir eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Gesellschaft aufbauen.
April 2023
Gewerbegebiet Taglaching
Ein Aprilscherz?
Es war einmal…
Das Gewerbegebiet Taglaching wurde genehmigt, jedoch nur in verkleinerter Form, da nur ein kleinerer Teil an das bereits vorhandene größere Gewerbegebiet angebunden werden durfte.
Doch nun kommt alle anders: Das zuvor abgetrennte Stück soll nun doch zum Gewerbegebiet gemacht werden!
Wie konnte das passieren?
Nun, die Genehmigung wäre damals ohne die Abtrennung nicht erteilt worden, aber was schert uns das jetzt noch? Das Gewerbegebiet steht, alle Grundstücke sind verkauft und wir brauchen noch mehr Geld, also verkaufen wir auch das abgetrennte Stück – wer sollte uns hindern?
In der Gemeinderatssitzung vom 4. April 2023 hat der Gemeinderat mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Bauleitplanung eben für diesen abgetrennten Hektar einzuleiten um auch dieses Grundstück als Teil des Gewerbegebiets Taglaching verkaufen zu können.
Moment mal, war das nicht genau das, was bei der ursprünglichen Genehmigung nicht erlaubt war?
Klingt ein bisschen nach „erst klein machen und dann doch vergrößern“, denn ja,
„Hund‘ san ma scho!“
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